Geplante Lockerungen ab 29. Juni 2020

23. Jun 2020

Liebe Mitarbeiter, liebe Angehörige und gesetzliche Betreuer, nach einem nunmehr 3-monatigen Betretungsverbot der Werkstätten und Tagesförderstätten scheint es ab nächster Woche weitergehende Lockerungen zu geben. Das hessische Ministerium für Soziales und Integration hat in einer Videokonferenz mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten in Hessen und dem Landeswohlfahrtsverbands signalisiert, das Betretungsverbot ab kommenden Montag, dem 29.06.2020 aufzuheben.

Voraussichtlich werden ab diesem Datum alle Mitarbeiter der WfbM und alle Besucher der TFS wieder kommen dürfen. Risikopatienten können, um sich befreien zu lassen, einen formlosen Antrag mit beigelegtem ärztlichem Attest stellen. Das ärztliche Attest muss bescheinigen, dass diese Personen z.B. aufgrund von Vorerkrankungen oder Einnahme spezieller Medikamente, einem großen Risiko für einen schweren Verlauf bei einer Covid-19-Infektion ausgesetzt sind. Der genaue Wortlaut dieser neuen Verordnung ist noch nicht veröffentlicht und wird uns vermutlich erst Ende dieser Woche vorliegen. Dennoch möchten wir Sie vorab mit diesem Schreiben informieren. Die Werkstätten und Tagesförderstätten sowie die Fahrdienste werden weiterhin verpflichtet, entsprechende Hygienekonzepte und Abstandsregeln umzusetzen. Deshalb werden bei uns in der bhb höchstwahrscheinlich nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig zur Arbeit kommen können. Wir planen daher wochenweise Schichtsysteme einzuführen. Unsere Werkstattleiter erarbeiten zurzeit mit den Sozialen Diensten und den Gruppenleitern angepasste Konzepte und Richtlinien, um die aktuell geforderten Hygienestandards einzuhalten und so einer eventuellen Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zwischen dem Wunsch, allen ein Angebot zu machen und der Einhaltung der strengen Vorgaben gute Lösungen erarbeiten wollen, die in verschiedenen Bereichen (Pausenzeiten, Abfahrtszeiten, Werkstattöffnungen) zu Abweichungen des gewohnten Rhythmus führen können. Ihre zuständige Werkstatt wird sich persönlich bei Ihnen melden, um zu besprechen wie es für Sie ab kommender Woche weitergeht. Wenn die Verordnung veröffentlicht ist und die Vorgaben zur Öffnung klar definiert sind, werden wir diese Informationen wieder auf unsere Homepage stellen. Wir wünschen Ihnen bis dahin alles Gute! Bleiben Sie gesund!